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Die Auslegung der Verfugungsmacht zur Annahme einer Betriebsstätte
Indischer Supreme Court, Urteil v. 24.7.2025 - No. 9766-2025 „Hyatt International Southwest Asia“
[i]Supreme Court von Indien, Urteil v. 24.7.2025 - No. 9766-2025 unter https://go.nwb.de/0wrhmDer indische Supreme Court entschied im Fall „Hyatt International Southwest Asia vs. Additional Director of Income Tax“, dass bereits die langjährige, kontinuierliche und wesentliche Kontrolle eines ausländischen Unternehmens über einen Geschäftsbetrieb in Indien für die Annahme einer Betriebsstätte in Gestalt einer festen Geschäftseinrichtung genügen kann.
Bei der Beurteilung, ob eine feste Geschäftseinrichtung vorliegt, sind nach der indischen Rechtsprechung die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Ist ein ausländisches Unternehmen mit weitreichenden und wesentlichen Rechten und Befugnissen über einen in Indien belegenen Geschäftsbetrieb ausgestattet, so dass es langfristig das operative Geschäft kontrolliert, wird es umsatz- und gewinnabhängig vergütet und sind seine Mitarbeiter regelmäßig vor Ort, steht dem Unternehmen eine dauernde Verfügungsmacht über den indischen Geschäftsbetrieb zu.
Legt das ausländische Unternehmen nicht nur die strategischen Geschäftspläne des indischen Geschäftsbetriebs fest, sondern kontrolliert es auch deren Umsetzung und entscheidet über die leitenden Angestellten, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass das ausländische Unternehmen als Dienstleister lediglich Beratungsleistungen oder Hilfstätigkeiten an das indische Unternehmen erbringt. Der ausländische Unternehmer gilt in diesem Fall als Betreiber des indischen Geschäftsbetriebs. Substanzielle Kontrolle über einen fremden Geschäftsbetrieb und die Umsetzung von Geschäftsentscheidungen begründen einen klaren Nexus sowie Kontrolle über den fremden Geschäftsbetrieb.