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Förderung des Mietwohnungsbaus durch verbesserte Abschreibungsregeln
Aktueller Anlass
Durch das Wachstumschancengesetz vom , BGBl 2024 I Nr. 108, wurde eine degressive Absetzung für Abnutzung für vermietete Wohngebäude wieder eingeführt; § 7 Abs. 5 a EStG. Die Vorgängerregelung nach § 7 Abs. 5 EStG war zum abgeschafft worden. Die Neuregelung ist zeitlich befristet und gilt für Anschaffungs- oder Herstellungsfälle nach dem bis vor dem .
Eine weitere Unterstützung des Mietwohnungsbaus wurde durch das "Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus" vom , BGBl 2019 I S. 1122, geschaffen; die neue Vorschrift des § 7 b EStG wurde eingeführt. Die ursprünglich bis vor dem enthaltene zeitliche Befristung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 vom , BGBl 2022 I S. 2294 um einen weiteren Förderzeitraum vom bis vor dem verlängert; hierbei entfällt jedoch komplett der Förderzeitraum 2022. Eine weitere Verlängerung hat die Norm nunmehr durch das Wachstumschancengesetz, a.a.O., erfahren. Die aktuelle Verlängerung gilt bis vor dem .
Durch das Jahressteuergesetz 2024 vom , BGBl 2024 I Nr. 387, wurde schlussfolgernd ab dem die Vorschrift des § 7 a Abs. 9 EStG angepasst. Darin ist die Folg...