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Sonderregeln zu Kleinunternehmern: Neues BMF-Schreiben
Aktueller Anlass
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die sog. Kleinunternehmerbesteuerung reformiert. In einem umfangreichen Schreiben vom , III C 3 - S 7360/00027/044/105, hat das Bundesfinanzministerium nun wichtige Grundsätze dargestellt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert.
Handlungsbedarf
Die Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung in Deutschland gilt ab . Dadurch ergibt sich auch mehr Beratungsbedarf für Unternehmen, die für eine Anwendung der Kleinunternehmerregelungen infrage kommen.
Handlungszeitraum
In der steuerberatenden Praxis sind die neuen Regeln der Kleinunternehmerbesteuerung zwingend zu berücksichtigen. Besonders im Zusammenhang mit dem Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze bei den Gesamtumsätzen des laufenden Kalenderjahres sowie der Rechnungsstellung können sich viele Praxisfragen ergeben. Umso wichtiger ist es, hier auch Mitarbeiter umfassend zu schulen.
1. Allgemeines
Die Reform der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz erfolgte mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), BGBl I 2024 Nr. 387 vom . Die EU-Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, die EU-Richtlinie 2020/285 des Rates vom (RL 2020/285) bis in national...