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StBB Nr. 5 vom Seite 1

Erbrecht und Non-Profit-Unternehmen als Beratungsfeld für Steuerberater

Dr. Florian Hönicke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Associate der Partnerschaft Bietmann PartmbB, Niederlassung München

Viele gemeinnützige Einrichtungen haben erkannt, dass nicht nur Spenden, d.h. Schenkungen, sondern auch Zuwendungen von Todes wegen eine Finanzierungsquelle für ihre Tätigkeiten darstellen können. Auch auf Seiten der Zuwendenden besteht vermehrt Interesse, mit dem eigenen Erbe einer guten Sache zu dienen. Gemeinnütziges Vererben ist mittlerweile nicht mehr nur ein Thema für große, überregional tätige Organisationen. Auch kleinere, lokal verankerte Organisationen haben das Potenzial erkannt und setzen zunehmend auf die Einnahmequelle des Erbschaftsfundraisings.

Übersicht

Aktueller Anlass

Die Anzahl kinderloser Erben nimmt zu und auch die Höhe des geerbten Vermögens. 90 % der Erben in Deutschland können mit einem Wert von 50.000,00 bis 250.000,00 € rechnen. Außerdem nimmt auf der anderen Seite das Alter der Erben zu, d.h. sie sind selbst nicht mehr auf die Erbschaft angewiesen, was die Motivation der Erblasser-Generation erhöht, gemeinnützige Einrichtungen zu bedenken. Schließlich werden viele staatliche Aufgaben "privatisiert", was durch entsprechende philanthropisch motivierte Zuwendungen kompensiert werden muss und die werblichen Bemühungen gemeinnütziger Einrichtungen verstärkt.

Han...