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Entstehung und Berechtigter eines Umsatzsteuerberichtigungsanspruchs
Übt der Schuldner eine selbständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Entscheidet sich der Verwalter gegen eine Massezugehörigkeit des Vermögenserwerbs aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit des Insolvenzschuldners, verzichtet er hinsichtlich des sog. Neuerwerbs endgültig auf seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Dazu gehören auch Ansprüche auf Zustimmung zu einer Berichtigung nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG für in einer Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge, soweit der Rechnungsempfänger die ihm erstattete Vorsteuer erst nach Freigabe der gewerblichen Tätigkeit zurückzahlt.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Hat der unberechtigte Steuerausweis als Vorsteuerabzug Eingang in eine für den Rechnungsempfänger vorliegende Steuerfestsetzung gefunden, ist die Berichtigung des sich aus dem unberechtigten Steuerausweis ergebenden Steuerbetrages für den Zeitraum der Rückzahlung der Vorsteue...