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OLG Karlsruhe Urteil v. - 19 U 122/23

Gesetze: BGB § 2039; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 1093; BGB § 1090 Abs. 1 S. 2; BGB § 366

Leitsatz

Leitsatz:

Übertragen Eltern einem ihrer Kinder ein Grundstück, an dem sie sich ein dingliches Wohnungsrecht bestellen lassen, und einem anderen ihrer Kinder ein anderes Grundstück, an dem sie sich einen Nießbrauch einräumen lassen, so gebietet der Umzug der Eltern in ein Pflegeheim nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Annahme, auch aus dem Nießbrauch dürften keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden

Fundstelle(n):
RAAAJ-99751

Preis:
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Nutzungsdauer:
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OLG Karlsruhe, Urteil v. 05.08.2023 - 19 U 122/23

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