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Einkommensteuer | Folgen der Erstattung von Sonderausgaben in einem späteren Veranlagungszeitraum (FinMin)
Das Finanzministerium
Sachsen-Anhalt (FinMin) hat zu den Folgen der Erstattung von Sonderausgaben in
einem späteren Veranlagungszeitraum und der Verrechnung mit gleichartigen
Aufwendungen Stellung genommen ().
Hintergrund: Übersteigen die vom Steuerpflichtigen erhaltenen Erstattungen zzgl. steuerfreier Zuschüsse die im VZ geleisteten Aufwendungen i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 3a EStG sind die Aufwendungen mit Null anzusetzen und es entsteht ein Erstattungsüberhang. Bezüglich dieses Erstattungsüberhangs ist entsprechend § 10 Absatz 4b Satz 2 und 3 EStG zu verfahren (gültig ab VZ 2012). Hierzu auch Rz. 203 und 204 im unter Berücksichtigung der Änderung durch