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Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks
Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6b, § 15 Abs. 2 EStG; § 123, § 124, § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
(1) Im Urteilsfall war ein Landwirt Eigentümer mehrerer Grundstücke in einem Baugebiet, von denen er einige veräußerte. Die Veräußerung von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört, führt grds. zu Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, weil die Veräußerung ein Hilfsgeschäft der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung ist. Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch dann, wenn ei...BStBl 1984 II S. 798