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Bundesregierung beschließt Entwurf eines Standortfördergesetzes
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) ohne Aussprache beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital vor.
Konkret sind folgende Maßnahmen geplant:
Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen;S. 717
Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“);
Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien auf 0,01 € von bislang 1 €. Diese Regelung liegt in der Federführung des B...