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Einkommensteuer | Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft
Die Einkünfteerzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten. Sie ist grds. erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, Abs. 6, Abs. 9 EStG).
Auch eine Bürgschaftsregressforderung gehört zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, deren Ausfall gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG zu einem steuerbaren Verlust führen kann (Anschluss am , NWB XAAAJ-46784, BFHE 280 S. 531). Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche dem gesonderten Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG ...BStBl 2025 I S. 1330