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Grunderwerbsteuer | Überschlägige Wertermittlung für Zwecke der Grunderwerbsteuer in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG (FinMin)
Das Finanzministerium
Sachsen-Anhalt (FinMin) informiert über die Schätzungsgrundlagen für die
überschlägige Wertermittlung für Zwecke der Grunderwerbsteuer in den Fällen des
§ 8 Abs. 2
GrEStG ().
Hintergrund: In den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten im Sinne des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 1 bis 3 BewG bemessen. Nach § 151 Abs. 5 BewG sind die Grundbesitzwerte durch die Bewertungsstellen der Lagefinanzämter gesondert festzustellen, wenn sie für die Erbschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer erforderlich sind (Bedarfsbewertung).
In den Bewertungsstellen wird der Bearbeitung der Fälle der Grundbesitzbewertung auf Grund der hohen steuerlichen Bedeutung höchste Priorität eingeräumt....