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Kurzfassung zum Beitrag von Hahn, StuB 18/2025 S. 701

Gewerbesteuerliche Behandlung der Veräußerung der Anteile an einer Oberpersonengesellschaft

Alexander Hahn

In seinen beiden – im Wesentlichen inhaltsgleichen – Urteilen vom hat der IV. Senat des BFH erstmals zu der Frage Stellung genommen, wie der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft im Fall doppelstöckiger Personengesellschaften nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG zu behandeln ist (, NWB BAAAJ-94989, und IV R 9/23, NWB YAAAJ-94990). Der BFH schließt sich der Ansicht der Finanzverwaltung in R 7.1 Abs. 3 Satz 5 GewStR an, wonach diese Veräußerung als einheitlicher Veräußerungsvorgang auf Ebene der Oberpersonengesellschaft zu behandeln ist. Im steuerlichen Schrifttum wird hingegen auch die Auffassung vertreten, eine Aufteilung des Veräußerungsgewinns müsse nach dem Verhältnis der stillen Reserven auf die Ober- und Unterpersonengesellschaft erfolgen. Nach dieser Ansicht könnte bspw. der auf die Unterpersonengesellschaft entfallende Veräußerungsgewinn mit vortragsfähigen Gewerbeverlusten verrechnet werden.

Einordnung

Bis zur Einführung des § 7 Satz 2 GewStG mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2002 unterlag der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft generell nicht der Gewerbesteuer. Quelle des Veräußerungsgewinns ist zwar der Betrieb der ...

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