Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Verlustnutzung bei Anwachsung einer KG auf GmbH-Kommanditistin
Wächst eine KG durch Ausscheiden der Komplementärin auf ihre einzige Kommanditistin an, die eine GmbH ist, kann der für die GmbH festgestellte verrechenbare Verlust nach § 15a Abs. 4 EStG mit den künftigen Gewinnen der GmbH verrechnet werden. Außerdem kann der gewerbesteuerliche Fehlbetrag der KG i. S. von § 10a GewStG künftig von der GmbH genutzt werden.
[i]Anwachsung zum 30.12.2011 durch Ausscheiden der KomplementärinDie Klägerin war eine GmbH, die bis zum alleinige Kommanditistin der B-GmbH & Co. KG war. Zum schied die Komplementärin aus der B-GmbH & Co. KG aus, sodass das Vermögen der B-GmbH & Co. KG auf die Klägerin anwuchs. Dennoch stellte das Finanzamt auf den einen verrechenbaren Verlust der Klägerin nach § 15a Abs. 4 EStG i. H. von ca. 460.000 € sowie einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag der B-GmbH & Co. KG i. H. von ca. 1,1 Mio. €...