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FG Köln Urteil v. - 8 K 2462/19

Gesetze: UStG § 17; InsO § 35; UStG § 14c

Umsatzsteuer

Entstehung und Berechtigter eines Umsatzsteuerberichtigungsanspruch

Leitsatz

1. Hat der unberechtigte Steuerausweis – wie im Streitfall – als Vorsteuerabzug Eingang in eine für den Rechnungsempfänger vorliegende Steuerfestsetzung gefunden, ist die Berichtigung des sich aus dem unberechtigten Steuerausweis ergebenden Steuerbetrages danach für den Zeitraum der Rückzahlung der Vorsteuer durch den Rechnungsempfänger an sein Finanzamt vorzunehmen.

2. Da der Anspruch auf die Berichtigung des sich aus dem unberechtigten Steuerausweis ergebenden Steuerbetrages nach § 14c Abs. 2 UStG im Streitfall sukzessive mit der jeweiligen Zahlung durch den Rechnungsempfänger entstanden ist, ist der Insolvenzverwalter nicht Berechtigter des Antrags nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG, sondern die beigeladene Unternehmerin.

Fundstelle(n):
NAAAJ-99615

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FG Köln, Urteil v. 06.05.2025 - 8 K 2462/19

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