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Beruf | Auswirkung der Umsetzung der CSRD auf das WP-Examen (WPK)
Hintergrund: Der Entwurf der Bundesregierung eines „CSRD-Umsetzungsgesetzes“ sieht vor, die Wirtschaftsprüferordnung um eine „Zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“ zu ergänzen. Wer künftig das Wirtschaftsprüferexamen ablegen und nach seiner Bestellung als Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen will, soll zusätzlich zum Wirtschaftsprüferexamen diese zusätzliche Prüfung ablegen müssen. Sie soll einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfassen.
Die zusätzliche Prüfung soll im Rahmen des Wirtschaftsprüferexamens als freiwillige weitere Modulprüfung oder nach dem Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens als gesonderte Prüfung abgelegt werden können. Die erfolgreiche Teilnahme an der zusätzlichen Prüfung soll ein...