Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 18 vom

Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Sozialversicherung

Darstellung der Möglichkeiten

Gerald Eilts

Sozialversicherungsbeiträge sind ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Dennoch kann es vorkommen, dass Beiträge fälschlicherweise oder in unzutreffender Höhe gezahlt werden. Dafür sind viele Ursachen denkbar. Aber niemand muss mehr Beiträge zahlen als notwendig – in § 26 Abs. 2 SGB IV ist deshalb der Anspruch auf „Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge“ verankert. Hierfür stehen verschiedene Mechanismen zur Verfügung.

Kernaussagen
  • Zu Unrecht gezahlte Beiträge können per Aufrechnung, Verrechnung oder Erstattung korrigiert werden. Welcher Mechanismus wann angewandt wird, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab.

  • Achtung: Ansprüche auf Beitragserstattung unterliegen der Verjährung.

  • Bei nachträglicher Feststellung von Versicherungspflicht von (vermeintlich) geringfügig entlohnten Beschäftigungen gelten Sonderregelungen.

Aufrechnung durch den Arbeitgeber

Fehlende oder unvollständige Angaben zur Kinderzahl, Änderungen im Beschäftigungsverhältnis nicht oder nicht früh genug berücksichtigt, Entgeltextras versehentlich als lohnsteuer- und beitragspflichtig behandelt – ein Fehler in der Entgeltabrechnung ist schnell passiert...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen