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Zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen
„Arcomet Towercranes“
Das Spannungsfeld zwischen Umsatzsteuer und Verrechnungspreisen stellt Unternehmen regelmäßig vor praktische Herausforderungen, da beide Disziplinen in grenzüberschreitenden Konzernstrukturen gleichermaßen relevant sind, aber völlig unterschiedliche Zielrichtungen verfolgen. Während die Umsatzsteuer als indirekte Steuer an Leistung und Gegenleistung anknüpft, dienen Verrechnungspreise dazu, eine zutreffende Verteilung von Gewinnen zu einzelnen Konzerngesellschaften für Zwecke der Ertragsbesteuerung sicherzustellen.
In Deutschland fehlen bislang klare Vorgaben von Gesetzgeber oder Finanzverwaltung. Die bisherige Basis für die umsatzsteuerliche Diskussion zur Beurteilung von Verrechnungspreisanpassungen stellen die – nicht verbindlichen – auf EU-Ebene erarbeiteten Working Papers des Mehrwertsteuerausschusses (Arbeitspapier Nr. 923) und der VAT-Expert Group (Papier Nr. 071 REV2) dar.
Danach gibt es grundsätzlich drei denkbare Lösungsansätze:
Behandlung als nicht umsatzsteuerbare Gewinnanpassung,
Behandlung als Entgeltanpassung für zuvor ausgeführte Umsätze,
Behandlung als Entgelt für eine eigenständige Dienstleistung.
Da sich die umsatzsteuerlichen Ko...