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Sustainable Supply Chain | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Referentenentwurf mit Erleichterungen vom
Die Bundesregierung formulierte im Koalitionsvertrag das Ziel, eine Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorzunehmen. Ziel ist die Reduzierung von Bürokratiekosten, ohne das Schutzniveau zu senken.
Die Bundesregierung will das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verschlanken. Ein aktueller Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom sieht vor, die bislang verpflichtende Berichterstattung für Unternehmen vollständig zu streichen. Stattdessen bleibt nur die Dokumentationspflicht bestehen.
Auch die Sanktionsregelungen sollen geändert werden: Geldbußen können künftig nur noch bei gravierenden Pflichtverletzungen verhängt werden – etwa, wenn Unternehmen keine Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen oder kein Beschwerdeverfah...