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Einheitliche Unternehmensbesteuerung und Koalitionsvertrag 2025
Rechtsformunabhängigkeit, Einfachheit, Bürokratieabbau und Digitalisierung
In der vorherigen Ausgabe dieser Zeitschrift befasste sich der Verfasser (Verf.) mit der Zukunft der Unter nehmensbesteuerung, wie sie sich im Lichte des Koalitionsvertrags 2025 zwischen CDU, CSU und SPD abzeichnen könnte. Dabei wurden neben den konkreten Maßnahmen des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) auch systembezogene Aussagen des Koalitionsvertrags 2025 zur Unternehmensbesteuerung analysiert. Diese Analyse zeigt, dass die Unternehmensbesteuerung weiterhin rechtsformabhängig, uneinheitlich und komplex ausgestaltet bleibt. Der Koalitionsvertrag 2025 erreicht die selbstgesteckten Ziele der Rechtsformunabhängigkeit und Einfachheit der Unternehmensbesteuerung sowie des Bürokratieabbaus verbunden mit effektiver Digitalisierung nicht. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob nicht eine weitergehende Systemreform der zielführende Lösungsansatz ist. Ein derartiger Lösungsansatz ist das Konzept einer einheitlichen Unternehmensteuer mit Optionsrecht zur Einkommensbesteuerung, für die der Verf. bereits erste Überlegungen angestellt hat. Dieses Konzept kann den Systemüberlegungen des Koalitionsvertrags 2025 gegenübergestellt werden, wodurch der jeweilige Betrag zu den Reformzielen bewertet werden kann. Dafür werden in Kapitel I die Kernelemente des Konzepts einer einheitlichen Unternehmensteuer mit Optionsrecht zur transparenten Besteuerung (im Folgenden: „Einheitliche Unternehmensteuer mit Optionsrecht“) detailliert vorgestellt. Kapitel II führt die systembezogenen Implikationen des Koalitionsvertrags 2025 mit den Überlegungen zur einheitlichen Unternehmensteuer mit Optionsrecht zusammen, stellt diese gegenüber und leitet Reformpfade zur Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung ab. Kapitel III fasst die Ergebnisse zusammen und liefert einen Ausblick auf mögliche weitere Entwicklungen.
Wie unterscheiden sich das Konzept der einheitlichen Unternehmensteuer mit Optionsrecht und die im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehenen Reformmaßnahmen?
Welche Vorteile bringt die einheitliche Unternehmensteuer mit Optionsrecht im Vergleich zum bestehenden System und den geplanten Änderungen im Koalitionsvertrag 2025?
Welche Bedeutung hätte die schrittweise oder vollständige Umsetzung der einheitlichen Unternehmensteuer mit Optionsrecht für die Zukunft der Unternehmensbesteuerung in Deutschland?
I. Konzept der einheitlichen Unternehmensteuer mit Optionsrecht
1. Vorbemerkungen
[i]Frischmuth, Zukunft der Unternehmensbesteuerung im Lichte des steuerlichen Investitionssofortprogramms und des Koalitionsvertrags 2025, StuB 17/2025 S. 641, NWB KAAAJ-98495 Die folgenden Ausführungen konkretisieren das Konzept der einheitlichen Unternehmensteuer, wie es der Verf. in diversen Beiträgen in dieser Zeitschrift eingeführt hat. Dafür wird dieses Konzept unter Verwendung des Vier-Fragen-Schemas rechtlich bzw. mit einer möglichen gesetzlichen Ausgestaltung vorgestellt. Dazu gehören auch die rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Ausübung des Optionsrechts. Daneben werden zentrale Fragen zur Gewerbesteuer aufgegriffen, die in diesem Konzept durch eine kommunale Unternehmensteuer ersetzt werden soll. Zuletzt wird die einheitliche Unternehmensteuer im internationalen Kontext gewürdigt. S. 682
Die vorgestellten faktischen und rechtlichen Ausgestaltungen des Konzepts sind praxisorientierte Vorschläge, die sich bestmöglich an bekannten Strukturelementen der Unternehmensbesteuerung orientieren. Damit soll ein realistischer und praxisorientierter Akzeptanzraum für das Konzept einer einheitlichen Unternehmensteuer mit Optionsrecht geschaffen werden, das mit konstruktiven Verbesserungsvorschlägen zielführend und zukunftsgerichtet weiterentwickelt werden kann.