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Grundsteuer | Bayerisches Grundsteuergesetz zur Ermittlung der Grundsteuer B verfassungsgemäß (FG)
Die Regelungen im Bayerischen
Grundsteuergesetz
(BayGrStG) zu den
Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens), die von
den bundesrechtlichen Regelungen des
GrStG und des
BewG abweichen, sind sowohl
formell als auch materiell verfassungskonform und verstoßen insbesondere nicht
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach
Art. 3 Abs. 1
GG (; Revision
zugelassen).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden über die Grundsteueräquivalenzbeträge und über den Grundsteuermessbetrag. Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit Tiefgaranstellplatz. Die Kläger halten das BayGrStG für verfassungswidrig und rügen insbesondere einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Es erfolge keine Differenzierung bei d...