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E-Mobilität: Steuerliche Behandlung von Ladevorrichtung und Stromgestellung bei Arbeitnehmern
Ladevorrichtungen (sog. Wallboxen) werden für jedes Elektrofahrzeug benötigt. Hierfür hat der Gesetzgeber erhebliche Vergünstigungen im Rahmen der Lohnabrechnung eingeführt. Sowohl die Überlassung als auch die Übereignung sind im Lohnbereich begünstigt. Ebenso wurden für die Erstattung von Stromkosten durch den Arbeitgeber einige Vereinfachungsregelungen hinsichtlich des Auslagensatzes festgelegt. Bevor diese Varianten im Beitrag näher erläutert werden, erfolgt ein kurzer Blick auf das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das die Begünstigung von Elektrofahrzeugen bis zu einem Viertel der Bemessungsgrundlage nun auf Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € erweitert hat.
I. Private Nutzung von Elektrofahrzeugen
Der geldwerte Vorteil im Rahmen der privaten Pkw-Nutzung eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs kann berechnet werden anhand
der 1 %-Regelung (1 % des Bruttolistenpreises) oder
der Fahrtenbuchmethode.
Der Gesetzgeber hat zahlreiche Vergünstigungen bei der Erfassung des privaten Nutzungsvorteils zu den o. g. Methoden rund um die Elektromobilität eingeführt:
Kürzung der Batteriekosten,
Halbierung der Bemessungsgrundlage im Rahme...