Gesetzgebung | Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes
beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die Stromsteuerentlastung für potentiell
über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und
Forstwirtschaft nach
§ 9b
StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt
werden.
Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie unserer Online-Nachricht v. 5.8.2025 entnehmen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundestages. Den Regierungsentwurf können Sie auf dessen Homepage abrufen.
Quelle: Bundesregierung sowie Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
BAAAJ-99230