Verfahrensrecht | Elektronische Zustellung von Körperschaftsteuerbescheiden in Niedersachsen (FinMin)
Auch in Niedersachsen können nun
Steuerbescheide bei der Körperschaftsteuer elektronisch in ELSTER zugestellt
werden. Hierauf macht das Niedersächsische Finanzministerium
aufmerksam.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
In den niedersächsischen Finanzämtern werden rund 139.000 Körperschaften steuerlich betreut. Ihnen können nun die Bescheide zur Festsetzung der Körperschaftsteuer, der gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Bisher war dies u.a. bereits bei Einkommensteuerbescheiden und Gewerbesteuermessbescheiden möglich.
Ab dem Kalenderjahr 2026 soll die elektronische Bekanntgabe zum Standardfall werden, soweit die zugrundeliegende Steuererklärung auch elektronisch beim Finanzamt eingereicht wurde. Bis dahin ist noch eine aktive Einwilligung bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung notwendig. Wer einen Steuerbescheid weiterhin auf Papier erhalten möchte, kann dieser Regelung aber widersprechen.
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
WAAAJ-99129