Statistik | Zollkontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns im Jahr 2024 (hib)
Die Anzahl der im Jahr 2024 in den
Bundesländern durchgeführten Arbeitgeberüberprüfungen in Bezug auf die
Einhaltung des
Mindestlohngesetzes,
differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung des Zolls im
Internet entnommen werden. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung
(BT-Drucks.
21/1425 bis
21/1440) auf Kleine Anfragen der Fraktion Die
Linke hervor (BT-Drucks. 21/1267 bis 21/1282) hervor, die sich nach der
Situation in allen 16 Bundesländern erkundigt hatte.
Die Zahl der Arbeitgeberüberprüfungen belief sich den Angaben zufolge auf 25.274, die Zahl der Personenüberprüfungen auf insgesamt 299.104. Die meisten Arbeitgeberüberprüfungen gab es im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (5.612) und im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (5.503).
Die Zahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide reichten den Angaben zufolge 2024 von 38 in Bremen bis 449 in Nordrhein-Westfalen.
Eine Übersicht des Zolls über die Arbeitgeberüberprüfungen im Jahr 2024 ist auf der Homepage des Zolls veröffentlicht.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 391
Fundstelle(n):
CAAAJ-99127