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STFAN Nr. 10 vom Seite 19

Ansatz und Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter

Von Christa Liegl-Wendlandt

Kryptowährung, Kundendaten, Algorithmen – ohne Materie und doch: Wirtschaftsgüter wie alle anderen? Aber sicher: Diese Dinge haben einen Wert, der Wert kann vergänglich sein und so muss eventuell auch abgeschrieben werden. Dennoch bleiben zahlreiche Fragen: Was gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern? Wie entsteht ihr Wert? Welcher Wert darf im Handels- bzw. im Steuerrecht angesetzt werden? Was gilt bei der Umsatzsteuer? Der Beitrag liefert die Antworten und führt in die komplexe bilanzielle Welt ohne Materie ein!

Bezeichnung „immaterielle Wirtschaftsgüter“

Steuerfachleute reden ständig über Wirtschaftsgüter, aber im Steuerrecht findet sich keine Definition dazu. Die Alternative, der Begriff „Vermögenswerte“ aus dem Handelsrecht, hilft auch nicht weiter, denn sie werden im HGB ebenso wenig akkurat beschrieben. Es handelt sich in beiden Fällen um unbestimmte Rechtsbegriffe, die sich im Laufe der Zeit aus Verfahrensanweisungen und der Rechtsprechung entwickelt haben. Das „Wirtschaftsgut“ ist ein zentraler Begriff des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts. Statt einer kurzen Definition dienen Merkmale zur Kennzeichnung von Wirtschaftsgüt...