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Reine Online-Vermittlung von Finanzumsätzen ist umsatzsteuerfrei
Bei der von einem Unternehmer aufgrund von Kooperationsverträgen mit einer Bank online vorgenommenen, nur bei Zustandekommen von Verträgen zwischen Kunde und Bank durch eine Vermittlungsprovision vergüteten Ermittlung von Interessenten im Internet und deren Weiterleitung auf die Internetportale der Bank zum Zwecke des Online-Abschlusses von Verträgen über Privatdarlehen bzw. über Girokonten handelt es sich um steuerfreie Vermittlungsleistungen, wenn Ablauf und Ausgestaltung der von dem Unternehmer unternommenen Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, auf unterschiedlichen Kanälen immer wieder in Kontakt mit dem jeweiligen Interessenten zu treten und ihn am Ende der Bank gezielt als neuen Kunden zuzuführen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Eine steuerfreie Vermittlung von Finanzumsätzen (§ 4 Nr. 8 UStG) ist auch möglich, wenn ein Unternehmer lediglich online Kunden die Möglichkeit bietet, bei einer Bank Finanzprodukte abzuschließen, und sie zu diesem Zweck auf eine Internetseite der Bank weiterleitet.
Die Tatsache, dass den Kunden die Vermittlerrolle eines Unternehmens nicht offengelegt wird, ist für die steuerfreie Vermittlung von Finanzumsätzen unschädlich.
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