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Umsatzsteuer: Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung
Leitsatz
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Steht Art. 314 MwStSystRL vom unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Wiederverkäufers an die Erfüllung der Voraussetzungen der Differenzbesteuerung bei seinem Vorlieferanten, der in seinen Rechnungen angegeben hat, die Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer angewendet zu haben, nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens i. R. eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt?
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH, die u. a. Schmuck und Uhren im Einzel- und Großhandel vertreibt. Ihr Handel erfolgt im Wesentlichen über Online-Plattformen. Sie wendete dabei in ihren Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre 2013 und 2014 teilweise die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG, Art. 311 ff. MwStSystRL) an.
Das FA nahm nach einer Außenprüfung an, die Klägerin habe bei dem Weiterverkauf bestimmter Uhren zu Unrecht die Differenzbesteuerung in Anspruch genommen. Bei den im Streit stehenden Ankäufen seien die Verkäufer ihrerseits zur Anwendung der Differenzbesteuerung nicht bere...