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StuB Nr. 17 vom Seite 671

Aktuelles zum Fremdvergleich

StB Michael Seifert

Für einen Fremdvergleich wird oftmals die Einhaltung der Schriftform verlangt. Dem hat das BVerfG mit Beschluss vom - 2 BvR 172/24, NWB ZAAAJ-94981, hinsichtlich eines begehrten Betriebsausgabenabzugs von Anlaufverlusten eine Absage erteilt. Nach Auffassung des BVerfG dürfe die Einhaltung der Schriftform nicht als Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs. 4 EStG gewertet werden. Vielmehr seien die Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen. Das BVerfG hat das Urteil des , NWB HAAAJ-97313, aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.

Praxishinweis

Die Entscheidung ist über Gewinneinkünfte hinaus auch für Überschusseinkünfte bedeutsam. Hinzuweisen ist auf eine aktuelle BFH-Entscheidung (, NWB BAAAJ-98566), die sich mit der Anerkennung eines Mietverhältnisses eine Ehegatten-Mietverhältnisses auseinandergesetzt hat. Danach ist ein Mietvertrag grds. kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlage...

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