Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Landt, StuB 17/2025 S. 660

Der „Switch-over“ in § 20 Abs. 2 AStG und das Erfordernis der Mehrheitsbeteiligung

Marrie Landt

Nach dem ist die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG („Switch-over“-Klausel) gesellschaftsbezogen auszulegen und findet nur Anwendung, wenn der Steuerinländer mehrheitlich an der Personengesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt, beteiligt ist (). Der BFH entschied gegen die Ansicht des BMF in den Schreiben vom und vom .

Einordnung

Ausländische Einkünfte einer Betriebsstätte sind im Ansässigkeitsstaat des Stammhauses i. d. R. von der Besteuerung freigestellt. Die Freistellung gilt jedoch nur uneingeschränkt, wenn die Betriebsstätte keine sog. passiven Einkünfte hat. Im Falle passiver Einkünfte kann ein Umschalten der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode („Switch-over“) stattfinden. Ein solches Umschalten auf die Anrechnungsmethode bewirkt, dass die Besteuerung der ausländischen Einkünfte auf ein inländisches Steuerniveau angehoben wird. Rechtliche Grundlage für einen Wechsel der Methode kann entweder eine bilaterale Regelung im maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen selbst sein oder eine nationale Regelung. Unabhängig vom Abkommensrecht sieh...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen