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EuGH | Ausfuhr eines Gegenstands trotz Vereinbarung einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Der (polnische) Kläger verkaufte Äpfel an eine britische Gesellschaft, die bekundete, die Ware aus Polen nach Litauen transportieren zu wollen. Er meldete daher eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung an. Seine Kundin meldete zwar einen innergemeinschaftlichen Erwerb (in Lettland), führte tatsächlich die Ware aber ohne Wissen des Klägers nach Belarus aus. Für eine Beteiligung des Klägers an einer Steuerhinterziehung bestanden keine Anhaltspunkte. Die polnischen Behörden waren der Auffassung, eine innergemeinschaftliche Lieferung liege nicht vor, weil die Äpfel nicht in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates verbracht worden seien – zumal die Nachweise des Klägers den tatsächlichen Vorgängen nicht entsprachen. Daher unterwarfen sie die Lieferung der Mehr...