Verfahrensrecht | Elektronische Zustellung von Körperschaftsteuerbescheiden in Berlin (SenFin)
Auch in Berlin können nun
Steuerbescheide bei der Körperschaftsteuer elektronisch zugestellt werden.
Hierauf macht die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
aufmerksam.
Hierzu führt die Senatsverwaltung für Finanzen u.a. weiter aus:
Nachdem bereits bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer der Empfang von Steuerbescheiden online über ELSTER möglich ist, können über dieses Online-Portal ab dem auch Steuerbescheide bei der Körperschaftsteuer elektronisch zugestellt werden.
Der neue Onlineservice richtet sich an Unternehmen und Angehörige steuerberatender Berufe. Diese können damit – zusätzlich zur bereits bestehenden Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Erklärungen zur Körperschaftsteuer - nun auch die Bescheide elektronisch erhalten. Dadurch wird eine optimale Weiterverarbeitung ermöglicht. Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Zustellung ist eine Einwilligung.
Aktuell gibt es über 23 Millionen registrierte Benutzerkonten bei ELSTER. Im Jahr 2024 wurden bereits fast drei Millionen Bescheide elektronisch zugestellt. Ziel der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern ist es, weitere Verfahren digital anzubieten und das Serviceangebot im Online-Portal ELSTER sukzessive auszubauen.
Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
YAAAJ-98755