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Unbeabsichtigte Ausfuhr: Umsatzsteuerbefreiung trotz fehlender Kenntnis des Lieferanten?
Bei den Exportumsätzen wird bereits seit Jahrzehnten die Nachweisfrage kontrovers diskutiert und von den Gerichten entschieden. Die Position der Finanzverwaltung ist dabei, von einer rein formellen Betrachtungsweise – nicht zuletzt durch den Druck der EuGH-Rechtsprechung – etwas abgerückt. Zuletzt hat das BMF dazu in seinem , BStBl 2025 I S. 1477, veröffentlicht. Die vorliegende Entscheidung aus Polen beschäftigt sich mit dem Problem, ob eine tatsächlich durchgeführte Ausfuhr auch dann steuerfrei sein kann, wenn der Lieferer eigentlich von einer innergemeinschaftlichen Lieferung ausgegangen ist.
I. Leitsatz
Art. 146 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine ursprünglich vom Lieferer als innergemeinschaftliche Lieferung angemeldete Lieferung von Gegenständen, die der Erwerber ohne dessen Wissen nach Orten außerhalb der Europäischen Union vorgenommen hat, unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung fällt, wenn die in Rede stehende Ausfuhr von den Steuerbehörden anhand von Zolldokumenten festgestellt wurde.
II. Sachverhalt
Ein polnisches Unternehmen (Kläg...