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NWB Nr. 36 vom

Beratung im Steuerstrafrecht durch den Steuerberater

Dr. Wolfgang Leibner und Beatrice Koobs

Steuerberater sind zur Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit befugt. Sie können dabei in den von der Finanzbehörde selbstständig durchgeführten Strafverfahren wegen Steuerstraftaten zu Verteidigern gewählt werden. Die Entscheidung, eine solche Verteidigung zu übernehmen, verlangt ebenso wie die Verteidigung selbst die Prüfung verschiedener Aspekte und auch Risiken, die mit einer Strafverteidigung im Allgemeinen und in Bezug auf das Steuerstrafrecht verbunden sind.

Steuerberater als Verteidiger in einem Strafverfahren

Ermittelt die Finanzbehörde bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt, ist eine Verteidigung durch den Steuerberater im Grundsatz möglich (§ 392 Abs. 1 AO). Über diesen Anwendungsbereich hinaus darf die Verteidigung nur gemeinschaftlich mit einem Rechtsanwalt geführt werden.

[i]Besondere Verteidigerpflichten und Beschränkung auf steuerstrafrechtliche AspekteIm Rahmen einer Verteidigung gelten die besonderen Verteidigerpflichten. Konkret bedeutet dies, dass ein Verbot der Mehrfachverteidigung (bspw. bei der steuerlichen Vertretung von Eheleuten) zu beachten ist und eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegen muss. Ein Steuerberater ...

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