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Latente Steuern bei Steuersatzsenkung
Die Wirkung des Investitions-Boosters auf die Handelsbilanz
Mit dem am veröffentlichten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster“) werden nicht nur einige verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten in der Steuerbilanz geschaffen, sondern auch der Körperschaftsteuersatz und der Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften mit Wirkung für Veranlagungszeiträume ab 2028 gesenkt. Beide Maßnahmen dürften die allermeisten Unternehmen freuen. Kleiner Wermutstropfen: Nachteile dürften die Unternehmen mit steuerlichen Verlustvorträgen erfahren, und für Unternehmen, die der Steuerlatenzierung in der Handelsbilanz unterliegen, wird aufgrund der Steuersatzsenkung die Ermittlung latenter Steuern komplexer – nicht erst ab 2028, sondern regelmäßig schon im Jahr 2025. Der Beitrag zeigt die Gründe dafür auf und bietet Problemlösungen an.
Die Bestimmung der Buchwertdifferenzen, die sich in den Geschäftsjahren bis 2027, von 2028 bis 2031 und nach 2031 umkehren, ist zur genauen Berechnung der Steuerlatenzen für den Abschluss 2025 erforderlich.
Die Verwendung von Durchschnittssteuersätzen für Umkehreffekte zwischen 2028 und 2031 erleichtert die Berechnung. Die Zulässigkeit ist vor dem Hintergrund der We...