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BBK Nr. 17 vom

Sind Umzugskosten zur erstmaligen Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers steuerlich absetzbar?

Aktuelle BFH-Rechtsprechung und Beratungshinweise für die Praxis

Daniel Denker

Die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ist von jeher an enge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere die Abgrenzung zwischen beruflicher Veranlassung und privater Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG erweist sich in der Praxis als konfliktträchtig. Dies gilt umso mehr bei wohnungsbedingten Maßnahmen, die der erstmaligen Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers dienen – ein Umstand, der seit der Corona-Pandemie und dem Wandel zu Homeoffice- und Remote-Strukturen an Relevanz gewonnen hat. Mit seinem Urteil vom 5.2.20251 hat der BFH klargestellt, dass ein Umzug zur ausschließlichen Schaffung eines Arbeitszimmers steuerlich nicht als beruflich veranlasst anzusehen ist. Die Entscheidung steht im Einklang mit der restriktiven Linie der Rechtsprechung, findet aber ihre systematische Ergänzung in R 9.9 LStR, die – insbesondere für den Arbeitgeber – bedeutsame Maßstäbe zur steuerfreien Erstattung von Umzugskosten nach § 3 Nr. 16 EStG vorgibt.

Kernaussagen
  • Umzugskosten zur erstmaligen Einrichtung eines Arbeitszimmers sind keine Werbungskosten, da die Wahl und Nutzung der Wohnung überwiegend privat motiviert ist – das gilt auch dann, wenn das Arbeiten im Homeoffice ausschlaggebender Grund für den ...

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