Einkommensteuer | Neues Schreiben zu § 35c EStG (BMF)
Das BMF hat zu Einzelfragen der
Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Stellung genommen und sein Schreiben v.
neu
gefasst ().
Hintergrund: Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert.
In seinem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
Begünstigtes Objekt
Anspruchsberechtigte Person
Bürgerlich-rechtlicher Eigentümer
Wirtschaftlicher Eigentümer
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Grundfall
Gemischte Nutzung eines im Übrigen zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekts
Unentgeltliche Überlassung von Teilen eines im Übrigen zu eigenenWohnzwecken genutzten Objekts
Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Alter des Objekts
Beschränkung der Steuerermäßigung durch die tarifliche Einkommensteuer
Minderung des (Gesamt-)Höchstbetrages bei überhöhter Steuerermäßigung
Objektförderung
Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
Miteigentum an einem begünstigten Objekt
Miteigentum bei Zwei-oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)
Auszug eines Ehegatten
Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
Wohnungseigentümergemeinschaft
Förderfähige Aufwendungen
Begriff und Umfang einer energetischen Maßnahme
Fachgerechte Durchführung und Fachunternehmen
Energieberater
Umfeldmaßnahmen und separat erworbene Materialien
Nicht förderfähige Maßnahmen
Ausschluss der Förderung und Verhältnis zu anderen Tatbeständen
Nachweis der energetischen Maßnahme
Rechnung und Zahlung
Antragstellung und Verfahren
Wie in dem ist eine Anlage enthalten, die typische vorbereitende Arbeiten und Umfeldmaßnahmen aufführt. Diese können von der Steuerermäßigung des § 35c EStG umfasst sein, soweit sie im Zusammenhang mit einer den technischen Mindestanforderungen der ESanMV genügenden energetischen Maßnahme stehen.
Das neugefasste BMF-Schreiben tritt neben das zu dem mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen, der sog. Musterbescheinigung (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 8.1.2025).
Quelle: ; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
SAAAJ-98517