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NWB Nr. 35 vom Seite 2382

Die aktuelle Mandanten-Information 5/2025 – kostenlos für Sie in der NWB Datenbank

[i]Sechs Ausgaben pro JahrAlle zwei Monate finden Sie in der NWB Datenbank eine neue Ausgabe der Mandanten-Information mit aktuellen Themen aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsrecht. Diese steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung, damit Sie Ihre Mandanten einfach und zügig mit den essenziellen Informationen versorgen können.

Relevante Neuigkeiten – für jeden anschaulich zusammengefasst

[i]Informationen getrennt für jede InteressengruppeDie Inhalte der Mandanten-Information dienen allen Interessengruppen als Hilfestellung – unerheblich ob Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder allen Steuerzahlern. In der gebündelten Zusammenstellung sind diese zielgenau für jede Gruppe getrennt dargestellt und bieten so einen direkten Blick auf die entsprechenden aktuellen Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Wie gelangen Sie an die Mandanten-Information?

Sie können die Informationen von der Startseite der NWB Datenbank über einen Klick auf den Punkt „Arbeitshilfen“ aufrufen. Auf dieser Seite finden Sie eine gesonderte Kategorie mit dem Namen „Infos für Ihre Mandanten“. Dort sind nicht nur die gesammelten Mandanten-Informationen hinterlegt (sortiert nach Aktualität), sondern darüber hinaus auch interessante Merkblätter für Ihre Mandanten (z. B. zum Thema Photovoltaikanlage).

Sie [i]Mandanten-Information 5/2025, Arbeitshilfe, NWB XAAAJ-96460 können die Mandanten-Information September/Oktober 2025 auch unmittelbarüber die DokID NWB XAAAJ-96460aufrufen. Dort ist auch das Info-Blatt mit Quellenangaben für Sie als Berater zu finden.S. 2383

Folgende Themen sind in der September/Oktober-Ausgabe aufbereitet:

  • Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland: [i]Hörster, NWB 29/2025 S. 1970Am hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt, welches inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Die Regelungen sehen insbesondere steuerliche Erleichterungen für Unternehmer vor, die Investitionen durchführen:

    • Investitions-Booster: Wiedereinführung und Verbesserung der degressiven Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens;

    • [i]Seifert, NWB 33/2025 S. 2248Einführung einer degressiven Abschreibung für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge;

    • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG;

    • Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem ;

    • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 ? (für die Anschaffung von Fahrzeugen nach dem );

    • Ausweitung des Forschungszulagengesetzes.

  • BFH-Urteil zur Vorteilsminderung bei der 1 % Regelung: [i]BFH, Urteil v. 23.1.2025 - III R 33/24, NWB AAAAJ-91884 Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Dienstwagen selbst, mindern diese Kosten nicht den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens ergibt, wenn die Kosten während einer Privatfahrt angefallen sind und die Kosten in dem Fall, dass der Arbeitgeber sie getragen hätte, als zusätzlicher geldwerter Vorteil hätten versteuert werden müssen (, NWB AAAAJ-91884). Damit setzt der BFH seine aktuelle Rechtsprechung bezüglich des Dienstwagens fort. Zu einer Minderung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils kommt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer entweder regelmäßige Nutzungsentgelte an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Dienstwagens entrichtet, wenn er für einen bestimmten Zeitraum Einmalzahlungen für die private Nutzung leistet oder wenn er einen Teil der Anschaffungskosten für den Dienstwagen übernimmt. Außerdem hat der BFH entschieden, dass die Kosten für ein Ferienlager, an dem das Kind des Steuerpflichtigen in den Ferien teilnimmt, keine Kinderbetreuungskosten darstellen, die als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten.

  • Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen: [i]Börstinghaus, NWB 24/2025 S. 1659Der Bundesrat hat am die Verlängerung der Mietpreisbremse gebilligt. Das der Verlängerung der Mietpreisbremse zugrunde liegende Gesetz wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass die Mietpreisbremse bis zum weiterläuft. Bisher konnte ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung ist nun entfallen.

  • Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks: [i]Dorn, NWB 30/2024 S. 2051Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt nach dem (NWB IAAAJ-92515) auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.

  • Schädliche Verwendung eines Altersvorsorgevertrags: Die Verwendung des Kapitals aus einem Altersvorsorgevertrag vor Beginn der Auszahlungsphase ist nicht begünstigt, wenn mit dem Kapital ein Immobiliendarlehen des Ehegatten getilgt werden soll.Dies gilt nach dem (NWB RAAAJ-93818) auch dann, wenn das Immobiliendarlehen des Ehegatten zur Finanzierung des von beiden Ehegatten genutzten Hauses aufgenommen worden war.

Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 2382 - 2383
AAAAJ-98494