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Nießbrauch bei GmbH-Geschäftsanteilen
Die Bestellung eines Nießbrauchs an GmbH-Geschäftsanteilen kann in Form des Vorbehalts-, Zuwendungs- oder Vermächtnisnießbrauch erfolgen. Die Gründe hierfür können sehr vielschichtig sein. Grundmotiv der Nießbrauchsbestellung am Geschäftsanteil ist jedoch regelmäßig eine flexible Zuweisung von Vermögenssubstanz auf der einen und den daraus fließenden Erträgen auf der anderen Seite.
Anerkannt war schon bisher, dass die Zuwendung eines Geschäftsanteils unter Nießbrauchsvorbehalt i. d. R. nicht dazu führt, dass der Schenker als Nießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Der BFH hat jüngst für ertragsteuerliche Zwecke in zwei Entscheidungen hierzu weitere Aussagen getroffen, die für die Beratungspraxis von hoher praktischer Relevanz sind. Dr. Hellmut Götz geht auf die daraus für die Einkommensteuer zu ziehenden Folgen für Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch bei GmbH-Geschäftsanteilen ein.
Bei einer Zuwendung eines GmbH-Geschäftsanteils geht regelmäßig das wirtschaftliche und zivilrechtliche Eigentum vom Schenker wirksam auf den Beschenkten über. Daran ändert auch ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht nichts.
Für die Einkünftezurechnung i...