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Zins- und Lizenzrichtlinie
Die Zins- und Lizenz(gebühren)richtlinie zählt zum europäischen Sekundärrecht. Ihr Zweck besteht darin, Quellensteuern auf Zins- und Lizenzgebühren innerhalb eines Konzernverbunds grenzüberschreitend innerhalb der EU (und in Teilbereichen auch mit der Schweiz) zu vermeiden. Dadurch sollen Gewinne und Erträge – ähnlich wie bei der Mutter-Tochter-Richtlinie für Dividenden – nicht mehrfach belastet werden, um innerhalb des Binnenmarkts vergleichbare steuerliche Wettbewerbsbedingungen für konzerninterne Zahlungen zu schaffen. Anstelle einer doppelten Besteuerung im Quellen- und Empfängerstaat erfolgt eine ausschließliche Besteuerung beim „Nutzungsberechtigten“.
I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
Erfasste Zahlungen: Nach Art. 2 RL 2003/49/EG sind „Zinsen“ Einkünfte aus Forderungen jeder Art (einschließlich Hypotheken oder besicherten Forderungen) in Anlehnung an Art. 11 OECD-MA. „Lizenzgebühren“ umfassen alle Vergütungen für die Benutzung oder das Recht zur Benutzung von Urheberrechten, Patenten, Marken, Mustern, Modellen, Formeln, Verfahren und anderem Know-how.
Verbundene Unternehmen: Die EG-Richtlinie greift nur, wenn die zahlende und die empfangende Gesellschaft mindestens 25% Kapitalbeteiligu...