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Anmerkungen zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 10.7.2025
Ansatzpunkte für weitere Erleichterungen
Mit dem Referentenentwurf (RefE) für ein CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) vom sollen die Mindestanforderungen der EU-Vorgaben umgesetzt werden. Ziel ist ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bei gleichzeitigem Festhalten an den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deal. Der Beitrag regt Anpassungen am Referentenentwurf an, um unter anderem durch das Vermeiden von Auslegungsspielräumen den vom Normengeber gesetzten Intentionen gerecht zu werden.
Der RefE für das CSRD-UmsG lässt Raum für weitere Erleichterungen an den Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Spielräume bei der CSRD-Umsetzung finden sich im Kleinen (Wortlaut des Gesetzes) und Großen (Wahlrechtsausübung).