Impulse aus dem Juli – konkret im Blick
Im Laufe des Juli wurden etliche Aktualisierungen angestoßen, die die europäische wie auch die deutsche Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen sollen. In dieser Ausgabe greifen wir wesentliche Entwicklungen auf.
Noch nicht rechtsverbindlich, aber bereits in Vorbereitung sind zwei Maßnahmen zu den ESRS: Zum einen der ESRS Quick Fix der EU-Kommission, zum anderen die von der EFRAG veröffentlichten ESRS revised. Beide Initiativen stehen im Mittelpunkt des Beitrags von Dr. Josef Baumüller, Mag. Alfred Ripka und Kevin Wagner, die im ersten Teil die Änderungsvorschläge ab vorstellen und deren Hintergründe erläutern.
Auch das International Accounting Standards Board (IASB) war aktiv: Am veröffentlichte es einen Near-final Staff Draft zu Anhangangaben über nachhaltigkeitsbedingte Unsicherheiten in der Finanzberichterstattung. Hierbei handelt es sich noch nicht um einen verbindlichen Standard, sondern um eine nahezu finale Vorstufe, deren Veröffentlichung für Oktober 2025 vorgesehen ist. Es werden aber keine wesentlichen Änderungen mehr erwartet. Dr. Jens Reinke und Prof. Dr. Stefan Müller ordnen diese Hilfestellung ab für Sie ein.
Der neue Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz wurde bereits in der August-Ausgabe der NaRp vorgestellt. Er soll bis zum Jahresende umgesetzt werden. Dass der Gesetzgeber dabei an mancher Stelle die Worte auf die Goldwaage legen sollte, zeigt Prof. Dr. Karina Sopp anhand ausgewählter Beispiele ab .
Wie sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz über den Juli hinaus entwickelt und welche Auswirkungen die Neuordnung durch die CSDDD hat, beleuchten Dr. Christian Maier und Annalena Krueger ab – ergänzt um praxisnahe Empfehlungen für den Umgang mit der komplexen Regulierungslandschaft.
Den Abschluss bildet ein Beitrag von Dr. Corinna Boecker und Andreas Kuhn: Sie zeigen, wie Unternehmen eine sinnvolle Verbindung von Ökologie und Ökonomie schaffen können. Denn die Kreislaufwirtschaft ist vor allem eine strategische Chance. Wo der Hebel angesetzt werden kann, lesen Sie ab .
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre der Beiträge dieser Ausgabe.
Ihre
Anke Kreft
Fundstelle(n):
NaRp 9/2025 Seite 257
TAAAJ-98226