Hinzurechnung; Mindestbesteuerung; Verfassung; Verlustvortrag
Rechtsfrage
1. Berichtigung eines Bilanzierungsfehlers durch Einbuchung der Forderung
2. Verfassungswidriges "Definitivwerden" von Verlustabzugsbeschränkungen gemäß § 10d Abs. 2 EStG und § 10a GewStG infolge Liquidation und Insolvenz
3. Hinzurechnung von Finanzierungskosten als Dauerschuldentgelte gemäß § 8 Nr. 1 GewStG a.F.
4. Das Verfahren I R 59/12 wurde durch Beschluss vom ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 19/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.
5. Nach Ergehen des wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 20/25 (I R 59/12) fortgesetzt.
Gesetze: EStG § 10d Abs 2, KStG § 8 Abs 1, GewStG § 10a, GewStG § 8 Nr 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2025): , 12 K 12177/10
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
YAAAJ-98071