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Steuerfreie Erstattung von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber
In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt sind aktuelle Kenntnisse und erweiterte Kompetenzen für Beschäftigte wie Unternehmen gleichermaßen von zentraler Bedeutung. Arbeitgeber können daher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen, um ihre Mitarbeitenden für neue Aufgaben oder veränderte Anforderungen zu qualifizieren – sei es z. B. im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums oder gezielter Schulungen. Dabei stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Behandlung solcher Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kosten steuer- und beitragsfrei übernommen werden. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen sowie bewährte Modelle aus der Praxis.
I. Allgemeines
Arbeitgeber haben i. d. R. großes Interesse daran, dass sich ihre Beschäftigten weiterbilden und die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausbauen bzw. sich stets auf dem aktuellen Stand halten. Aber auch im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen kann es erforderlich sein, dass Mitarbeiter andere Aufgaben übernehmen und hierfür andere Fähigkeiten erlernen müssen. Aus diesem Grund unterstützen Arbeitgeber häufig die Beschäftigten bei Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen oder sogar bei einem St...