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Degressive Abschreibung: Vorziehen von Investitionen kritisch prüfen
Die degressive Abschreibung wurde befristet bis Ende 2027 wieder eingeführt. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in der Zeit von Anfang Juli 2025 und vor dem angeschafft oder hergestellt wurden bzw. werden. Und zwar in Höhe des 3,0-fachen des linearen Abschreibungssatzes bis maximal 30 %. Wenn Unternehmen Investitionen vornehmen müssen, sollten sie diese ggf. vorziehen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Gewinn in diesen Jahren hoch ausfällt und deutlich reduziert werden soll.
Sielaff, Alle Jahre wieder: Die degressive Abschreibung ist zurück im deutschen Steuerrecht – Vorteilhaftigkeitsanalyse des sogenannten „Investitions-Booster“, NWB-BB 9/2025 S. 266
AfA-Tabellen – Berechnungsprogramm, NWB CAAAB-87782 ...