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NWB Sanieren Nr. 8 vom Seite 240

Wie muss Krisenfrüherkennung aussehen?

Konkretisierung durch den IDW ES 16

Janina Poppe und Jan Groß

Krisenfrüherkennung ist Pflicht. Doch wie sieht sie aus? Der Gesetzgeber lässt den Unternehmen bewusst einen weiten Spielraum. Gleichwohl fragen viele Unternehmen nach Hilfestellungen. Der Entwurf eines Standards (IDW ES 16) des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW soll Abhilfe schaffen. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung ist mehr als nur ein formaler Bestandteil der unternehmerischen Vorsorge. Sie bildet den Rahmen für ein strukturiertes Krisenmanagement, das den Fortbestand eines Unternehmens sichern soll. In Deutschland ist Krisenfrüherkennung spätestens seit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) Pflicht. Nun hat der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW am einen Entwurf eines Standards (IDW ES 16) zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements vorgelegt.

KERNAUSSAGEN
  • Die konkrete Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung hängt von der Größe, Struktur sowie der Branche des Unternehmens ab. Die Anforderungen an das Krisenfrüherkennungssystem und -managementsystem einer großen Unternehmensgruppe mit einer Vielzahl von Tochtergesellschaften sind naturgemäß andere als bei kleinen und mittleren Unterne...

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Nutzungsdauer:
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Seiten: 5
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