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Vermögensarrest und Beschlagnahme in der Insolvenz
Teil I: Strafrechtliches Sicherungsinteresse
Insolvenzrechtliche Verfahren sind häufig eng mit strafrechtlichen Ermittlungen verknüpft. Insbesondere werden Insolvenzschuldner regelmäßig mit dem Vorwurf konfrontiert, Straftatbestände wie die Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), den Bankrott (§ 283 StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) oder den Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) erfüllt zu haben. Die automatische Mitteilung der Insolvenzgerichte an die Staatsanwaltschaft über eröffnete oder mangels Masse abgewiesene Verfahren verstärkt diese Entwicklung, selbst ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachts. In der Folge geraten häufig Vermögenswerte in den Fokus strafprozessualer Maßnahmen, die zugleich für das Insolvenzverfahren von zentraler Bedeutung sind. Diese Kollision strafrechtlicher Sicherungsinteressen mit insolvenzrechtlichen Verwertungsansprüchen soll im Folgenden dargestellt werden. Der Beitrag wird in der folgenden Ausgabe fortgesetzt zu dem Thema „insolvenzrechtliche Verwertungsansprüche“.
Die Beschlagnahme nach § 111b StPO i. V. mit §§ 111c, 111d StPO dient der Sicherung einer späteren Vermögensabschöpfung. Ihre zentrale Rechtswirkung besteht in der sogenannten Insolvenzfestigkeit: Die...