u.a. Einkommensteuer | Alle wichtigen Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator jetzt online (FinMin)
Die Finanzverwaltung NRW hat
hinsichtlich der steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren
alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website
veröffentlicht.
Hintergrund: Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten, wie Geldbeträge oder Sachleistungen wie Produkte, Gutscheine oder Geschenke sind steuerpflichtig. Die Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt Schritt für Schritt, welche Pflichten bestehen, wie Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen.
Hierzu führt die Finanzverwaltung NRW u.a. weiter aus:
Die neue Informationsseite liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.
Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator. Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten.
Die Informationsseite enthält kompakte Texte, Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Die Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator finden Sie unter finanzamt.nrw.de/Influencer.
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-97615