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Vermeidung von Umsatzsteuer durch Entnahme vor Verkauf?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2322Während der Verkauf eines Gegenstands unabhängig von einem vorherigen Vorsteuerabzugsrecht im Inland steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig ist, ist die Entnahme oder unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, gem. § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG nur dann einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt und damit steuerbar, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.
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(Umsatzsteuerrechtliche) Ungleichbehandlung von Entnahme und Lieferung
[i]Nicht steuerbare Entnahme vor Veräußerung zulässigDas Auseinanderfallen der Steuerbarkeit der Lieferung von Gegenständen, die ohne Recht auf Vorsteuerabzug erworben wurden, und unentgeltlichen Wertabgaben dieser Gegenstände tritt z. B. bei Gegenständen auf, die aus dem Privat- in das Unternehmensvermögen eingelegt oder die von einer Privatperson bzw. einem Unternehmer aus dessen nichtunternehmerischen Bereich erworben wurden; ferner bei Gegenständen, die nach § 4 Nr. 28 UStG umsatzsteuerfrei oder unter Anwendung der Differenzbesteuerung i. S. des § 25a UStG geliefert wurden.
Die Rechtsprechung lässt es allerdings zu, z. B. einen Pkw, der ohne Recht auf Vorsteuerabz...BStBl 2003 II S. 813