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Online-Poker in der Variante „Pot Limit Omaha“ als im Einzelfall gewerbliche Tätigkeit
(1) Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel in der Variante „Pot Limit Omaha“ können unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (ebenso zur Variante „Texas Hold'em“ bereits Senatsurteil vom - X R 8/21, NWB DAAAJ-42926, BStBl 2023 II S. 811). (2) Auch bei einem auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheid ist der Adressat zur Klage befugt, wenn dieser Bescheid hinsichtlich der darin berücksichtigten Einkünfte Bindungswirkung für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 FGO). NWB IAAAJ-95467
Der Kläger im Urteilsfall hat über Jahre hinweg eine Vielzahl von Pokerspielen durchgeführt. Diese umfassenden Wiederholungen derselben Tätigkeit indizieren aus Sicht des BFH das Vorhandensein der erforde...