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BFH 15.05.2025 VII B 107/24, StuB 16/2025 S. 639

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift

(1) Bei der elektronischen Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift an den BFH obliegt es dem Absender, sein EDV-System derart zu gestalten, dass es zum Empfang einer Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht gem. § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO technisch im Stande ist. (2) Ist das EDV-System des Absenders technisch nicht im Stande, die gesetzlich vorgesehene gerichtliche Eingangsbestätigung zu empfangen, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 56 FGO nur dann in Betracht, wenn der Absender den ordnungsgemäßen Eingang der Beschwerdebegründung an den BFH auf andere Art und Weise (z. B. durch einen Anruf auf der Geschäftsstelle) sichergestellt hat (Bezug: § 52a Abs. 5 Satz 2, § 56 FGO). NWB FAAAJ-92944

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Die Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Über...

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